Methodik: Neue und wechselnde Zahnarztpraxen in der Deutschschweiz

Stand
6. September 2026, Version 1.0
Erhebungszeitraum
8. bis 13. September 2026
Veröffentlichung
21. September 2026

Diese Seite beschreibt, wie wir messen. Sie steht bewusst vor Beginn der Erhebung online und bleibt danach unverändert. Änderungen nach dem 8. September werden als Version 1.1, 1.2 usw. mit Datum und Begründung ergänzt, der ursprüngliche Text bleibt lesbar.

1. Fragestellung

Dentallabore gewinnen neue Kunden fast nur dort, wo eine Praxis noch keine gewachsene Laborbeziehung hat. Diese Erhebung zählt, wie viele solcher Praxen es gibt.

  1. Wie viele Zahnarztpraxen sind in der Deutschschweiz in den letzten zwölf Monaten erstmals ins Handelsregister eingetragen worden oder haben die eintragungspflichtigen Personen gewechselt?
  2. Wie viele zahntechnische Labore sind im selben Zeitraum gelöscht worden oder in Konkurs gegangen? Diese Zahl ist klein, siehe Abschnitt 8.
  3. Wie verteilen sich beide Zahlen über die Kantone?

2. Wer diese Erhebung durchführt

Dentkompass, Celina Danylevsky. Dentkompass verkauft eine Software, die Dentallaboren hilft, passende Zahnarztpraxen zu finden und anzuschreiben.

Wir haben ein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis. Eine hohe Zahl ansprechbarer Praxen ist für uns verkaufsförderlich. Genau deshalb stehen Datenquelle, Zählregeln und Auswertungsplan hier vollständig und vorab, und deshalb veröffentlichen wir die Rohdaten. Wer das Ergebnis anzweifelt, soll es nachrechnen können.

Mehrere der Regeln in Abschnitt 4 sind bewusst so gesetzt, dass sie die Zahl senken. Das ist kein Zufall: Jeder Grenzfall, den wir grosszügig behandeln, arbeitet für unser Geschäft und gegen die Glaubwürdigkeit der Zahl.

Die Erhebung ist eigenfinanziert. Es gibt keine Auftraggeber, keine Sponsoren und keine Dritten, die vor der Veröffentlichung Einsicht erhalten.

3. Datenquelle

Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB), öffentliche Schnittstelle shab.ch/api/v1/publications.

Das SHAB ist nach Rubriken gegliedert. Diese Erhebung ruft zwei Rubriken getrennt ab:

RubrikUnterrubrikenWofür
HR, HandelsregisterHR01 Neueintragung, HR02 Mutation, HR03 LöschungPraxen und Labore
KK, KonkurseKonkurspublikation, Schuldenruf, vorläufige Konkursanzeigeausschliesslich Labore

Konkurse werden von den Konkursämtern publiziert, nicht von den Handelsregisterämtern. Ein Abruf, der nur die Rubrik HR filtert, findet keinen einzigen Konkurs. Beide Abrufe laufen deshalb getrennt und werden erst danach zusammengeführt.

Zeitfenster

Gefiltert wird nach dem Publikationsdatum, nicht nach dem Datum der Registereintragung. Erfasst wird der Zeitraum 1. September 2025 bis 31. August 2026.

Publikation und Eintragung fallen nicht zusammen: Eine Eintragung vom 31. August erscheint typischerweise erst Tage später im SHAB. Ein nach Publikationsdatum abgegrenztes Fenster enthält deshalb einen Teil der Vormonats-Eintragungen und verliert einen Teil der letzten Augusttage. Wir berichten die Zahlen als Publikationsjahrgang und nicht als Eintragungsjahrgang, und geben die durchschnittliche Verzögerung zwischen Erstellung und Publikation im Bericht an.

Gebiet

Die Deutschschweiz, über die Kantonsangabe der Meldung. Kantone: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau. Bei mehrsprachigen Kantonen nur die deutschsprachigen Gebiete. Romandie, Tessin und das Fürstentum Liechtenstein sind nicht Teil dieser Erhebung.

Alle ausgewerteten Meldungen sind öffentlich und über die im Rohdatensatz mitgelieferte SHAB-URL einzeln nachprüfbar.

Vorabprüfung vom 2. September 2026

Vor der Veröffentlichung dieser Seite haben wir geprüft, ob die Schnittstelle das hergibt, was die Zählregeln verlangen. Das gehört offengelegt, weil wir dadurch die Grössenordnung des Ergebnisses bereits kennen.

Die Prüfung ergab:

  • Die Volltextsuche funktioniert, siehe 4.1. Die ursprünglich geplante Regel, nur Firmennamen zu durchsuchen, war zu eng und wurde ersetzt.
  • Im Zwölfmonatsfenster liegen rund 510 dentale Handelsregister-Meldungen aus der Deutschschweiz.
  • Rund die Hälfte der Neueintragungen sind Umwandlungen bestehender Einzelfirmen. Der Ausschluss nach 4.3 ist damit nicht theoretisch, sondern entscheidet über einen erheblichen Teil der Zahl.
  • Die Zahl der Laborabgänge ist klein. Teilfrage 2 wird deshalb als Randbefund berichtet und nicht als eigenständiges Ergebnis.

Bekannt ist uns dadurch die ungefähre Grössenordnung. Nicht bekannt sind die endgültigen Zahlen, die Verteilung über die Kantone, das Ergebnis der Ausschlussprüfung im Einzelfall und das Ergebnis der Handprüfung nach 4.5.

4. Zählregeln

Was gezählt wird, steht hier vorab fest. Was diese Regeln nicht erfassen, steht in Abschnitt 8.

4.1 Wie eine Meldung gefunden wird

Gesucht wird über den Parameter keyword der Schnittstelle. Er durchsucht den Volltext der Meldung, also auch die Zweckbeschreibung, nicht nur den Firmennamen. Eine Praxis, die «Praxis am Klosterplatz, Inhaber Dr. L. Egloff» heisst, wird darüber gefunden, obwohl kein zahnmedizinisches Wort im Namen steht.

Verwendete Suchwörter: «Zahnarztpraxis», «Zahnmedizin», «zahnärztliche», «Kieferorthopädie», «Dentalhygiene», «Zahntechnik», «Dentallabor», «Zahnklinik», «Zahnärzte». Die Treffer werden über alle Suchwörter zusammengeführt und dedupliziert.

Für jeden Treffer wird anschliessend die vollständige Meldung als XML abgerufen und anhand von Zweck und Publikationstext klassifiziert.

Ein technischer Hinweis für alle, die das nachvollziehen wollen: Der Parameter query wird von der Schnittstelle ohne Fehlermeldung ignoriert und liefert die ungefilterte Gesamtmenge. Nur keyword filtert.

Für die Rubrik Konkurse gilt das nicht, siehe Abschnitt 8.

4.2 Zahnarztpraxis

Eine Meldung zählt als Zahnarztpraxis, wenn Firmenname oder Zweck im Volltext einen zahnmedizinischen Behandlungsbezug haben. Reine Dentalhandels-, Vertriebs- und Beteiligungsfirmen zählen nicht. Zahntechnische Labore zählen nicht als Praxis.

4.3 Ansprechbar

Eine Praxis gilt als ansprechbar, wenn im Zeitfenster eines von beidem publiziert wurde:

  • Erstmalige Neueintragung (HR01) der Praxis im Handelsregister, oder
  • Personenwechsel (HR02): eine Mutation, in der die Meldung mindestens eine ausgeschiedene und mindestens eine neu eingetragene zeichnungsberechtigte Person nennt.

Ausdrücklich nicht ansprechbar. Diese Fälle werden erkannt und ausgeschlossen:

  • Rechtsformwechsel. Wird eine bestehende Einzelfirma in eine GmbH oder AG umgewandelt, erzeugt das eine Neueintragung, obwohl die Praxis seit Jahren besteht. Erkennbar an der Übernahme von Geschäft und Aktiven aus einer bestehenden Firma, an gleichbleibenden Personen oder an einer zeitgleichen Löschung der Vorgängerfirma. Diese Fälle zählen nicht.
  • Sitzverlegung in einen anderen Kanton, die im Zuzugskanton als Neueintragung erscheint.
  • Umfirmierung, Kapitalveränderung, Adressänderung, Änderung der Revisionsstelle.
  • Reine Zeichnungsrechts-Anpassungen ohne Personenwechsel.

Der Personenwechsel nach 4.3 ist ein Indiz für einen Inhaberwechsel, kein Nachweis. Eine Praxis kann den Eigentümer wechseln, ohne dass eine Meldung erscheint, und ein Personenwechsel kann andere Gründe haben. Das ist in Abschnitt 8 als Grenze benannt und wird im Bericht bei jeder Zahl mitgeführt.

4.4 Zahntechnisches Labor

Eine Meldung zählt als Labor, wenn Firmenname oder Zweck zahntechnische Fertigung bezeichnen.

Als Abgang zählen Löschung (HR03) und Konkurs (KK). Nicht als Abgang zählen Löschungen infolge Fusion, Übernahme, Sitzverlegung oder Rechtsformwechsel. In diesen Fällen besteht der Betrieb weiter.

4.5 Manuelle Nachprüfung

Die automatische Zuordnung wird an einer Zufallsstichprobe von 50 Meldungen von Hand nachgeprüft, je zur Hälfte aus den als zählend und den als nicht zählend klassifizierten. Der Anteil der Fehlzuordnungen in beide Richtungen wird im Bericht genannt. Grenzfälle werden von Hand entschieden, ihre Anzahl wird berichtet.

5. Räumliche Zuordnung

Jede Meldung wird über den im Handelsregister eingetragenen Sitz einem Ort und einem Kanton zugeordnet. Für die regionale Auswertung wird zusätzlich die Luftlinie zwischen Orten berechnet; als Umkreis gelten 30 Kilometer. Diese Grenze ist gesetzt, nicht empirisch begründet, und wird im Bericht als solche gekennzeichnet.

6. Auswertungsplan

Vorab festgelegt. Berechnet werden ausschliesslich diese Kennzahlen:

KennzahlBerechnung
Ansprechbare Praxen, gesamtPraxen mit Neueintragung oder Personenwechsel im Zeitfenster, nach den Ausschlüssen aus 4.3
Ansprechbare Praxen je Kantondasselbe, nach Sitzkanton
Aufteilung nach ArtNeueintragung gegen Personenwechsel, getrennt ausgewiesen
Laborabgänge, gesamt und je KantonLöschungen und Konkurse nach 4.4, als Randbefund mit Fallzahl
Verhältnis Praxiszugänge zu Laborabgängenje Kanton
PublikationsverzugMedian der Tage zwischen Erstellung und Publikation der Meldung
Anteil Fehlzuordnungenaus der Handprüfung nach 4.5

Nicht berechnet wird ein Anteil an allen bestehenden Praxen. Das SHAB ist ein Strom von Meldungen, kein Bestandsregister; ein solcher Nenner liesse sich daraus nicht bilden. Wir berichten deshalb absolute Zahlen und keine Quoten. Ein Bestandsabgleich über Zefix wäre möglich, ist aber nicht Teil dieser Erhebung.

Weitere Auswertungen, die uns während der Arbeit einfallen, werden im Bericht ausdrücklich als nachträglich gekennzeichnet.

7. Was wir veröffentlichen und was nicht

Öffentlich: alle aggregierten Zahlen je Kanton sowie die vollständige Liste der ausgewerteten SHAB-Meldungen mit Datum, Rubrik und URL. Diese Meldungen sind ohnehin amtlich publiziert.

Nicht öffentlich: keine Bewertung, keine Rangliste und keine Aussage über einzelne Praxen oder einzelne Labore. Wir behaupten insbesondere nicht, dass eine neu eingetragene Praxis kein Labor habe. Wir stellen nur fest, dass sie neu eingetragen ist.

Einzelne Dentallabore können die Auswertung für ihren eigenen Umkreis kostenlos anfordern. Sie enthält dieselben öffentlichen Meldungen, nur nach Region gefiltert.

8. Grenzen dieser Erhebung

Diese Punkte begrenzen die Aussagekraft erheblich und stehen deshalb nicht in einer Fussnote.

  • Bei Konkursen wird nur der Firmenname durchsucht. Konkurspublikationen enthalten keine Zweckbeschreibung. Ein Labor, das keinen zahntechnischen Begriff im Namen trägt, taucht in den Konkurszahlen nicht auf. Für die Handelsregister-Meldungen gilt diese Einschränkung nicht, dort wird der Volltext durchsucht.
  • Die Laborzahlen beruhen auf sehr wenigen Fällen. Löschungen und Konkurse mit Laborbezug liegen im niedrigen zweistelligen Bereich für die ganze Deutschschweiz und zwölf Monate. Wir berichten sie mit Fallzahl und leiten daraus keinen Trend ab. Eine Aussage über ein Laborsterben lassen diese Daten nicht zu.
  • Nur das Handelsregister. Zahnarztpraxen als Einzelfirma sind nicht eintragungspflichtig, solange sie unter der Umsatzgrenze bleiben. Ein Teil der Praxen erscheint gar nicht. Die Zahlen sind zusammen mit dem Punkt oben eine Untergrenze, keine Vollzählung.
  • Publikationsjahrgang, nicht Eintragungsjahrgang. Siehe Abschnitt 3.
  • Personenwechsel ist ein Indiz, kein Eigentümerwechsel. Siehe 4.3.
  • Neu eingetragen heisst nicht ohne Labor. Viele Gründerinnen und Gründer bringen eine Laborbeziehung aus ihrer vorherigen Anstellung mit. Diese Erhebung misst Gelegenheit, nicht Bedarf.
  • Momentaufnahme. Zwölf Monate bis zum 31. August 2026.
  • Nur Deutschschweiz.
  • Kein Kausalnachweis. Dass ein Laborabgang zu freien Praxen führt, wird nicht gezeigt. Berichtet wird nur, dass beide Zahlen im selben Zeitraum anfallen.
  • Wir sind nicht neutral. Siehe Abschnitt 2.

9. Veröffentlichungszusage

Die Ergebnisse werden am 21. September 2026 veröffentlicht, unabhängig davon, wie sie ausfallen.

Das gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Zahl ansprechbarer Praxen klein ausfällt oder dass die Registerdaten zu lückenhaft sind, um die Frage zu beantworten. Beide Befunde würden gegen unser wirtschaftliches Interesse laufen und werden trotzdem berichtet.

Verschiebt sich der Termin aus technischen Gründen, wird das hier vor dem 21. September mit Begründung vermerkt.

10. Rohdaten

Am 21. September 2026 werden zusammen mit dem Bericht veröffentlicht:

  • alle ausgewerteten SHAB-Meldungen als CSV, mit Publikationsdatum, Erstellungsdatum, Rubrik, Kanton, Klassifikation und Quell-URL
  • die Ausschlussfälle nach 4.3 und 4.4, getrennt ausgewiesen und mit Begründung
  • die Zuordnungsregeln als Code
  • das Protokoll der Handprüfung nach 4.5

Kontakt

Celina Danylevsky, Dentkompass
dentkompass@davi-engineering.net

Hinweise auf Fehler in dieser Methodik sind vor dem 8. September 2026 willkommen und werden als Version 1.1 dokumentiert.