Erhebung 2026
101 Zahnarztpraxen in der Deutschschweiz sind in zwölf Monaten neu eingetragen worden oder haben die Personen gewechselt
- Veröffentlicht
- 21. September 2026, wie am 6. September angekündigt
- Zeitfenster
- Publikationen im SHAB vom 1. September 2025 bis 31. August 2026
- Gebiet
- 19 Deutschschweizer Kantone
- Methodik
- vorab veröffentlicht und archiviert, inklusive Nachtrag 1.1
Diese Seite berichtet ausschliesslich die Kennzahlen, die im Auswertungsplan der Methodik vorab festgelegt waren. Alles, was darüber hinausgeht, ist als nachträglich gekennzeichnet. Die Rohdaten stehen in Abschnitt 8 zum Nachrechnen bereit.
1. Das Ergebnis in drei Zahlen
101
ansprechbare Praxen, gesamt
69
davon erstmals eingetragen
32
davon mit Personenwechsel
Was die Zahl bedeutet. 101 Zahnarztpraxen in der Deutschschweiz wurden innerhalb von zwölf Monaten erstmals ins Handelsregister eingetragen oder haben mindestens eine zeichnungsberechtigte Person ausgetauscht. Das sind die Praxen, bei denen eine Laborbeziehung mit erhöhter Wahrscheinlichkeit noch nicht gewachsen ist oder gerade neu verhandelt wird.
Was sie nicht bedeutet. Sie ist eine Untergrenze, keine Vollzählung. Zahnarztpraxen als Einzelfirma sind unterhalb der Umsatzgrenze nicht eintragungspflichtig und fehlen. Ein Personenwechsel ist ein Indiz für einen Inhaberwechsel, kein Nachweis. Und wir sagen über keine einzelne Praxis, ob sie ein Labor hat oder sucht.
2. Je Kanton
| Kanton | Praxen | neu | Wechsel | Laborabgänge |
|---|---|---|---|---|
| Zürich | 34 | 22 | 12 | 2 |
| Bern | 11 | 8 | 3 | 1 |
| Luzern | 9 | 8 | 1 | 0 |
| St. Gallen | 8 | 6 | 2 | 1 |
| Aargau | 7 | 3 | 4 | 2 |
| Schwyz | 5 | 3 | 2 | 1 |
| Graubünden | 5 | 3 | 2 | 0 |
| Zug | 4 | 4 | 0 | 0 |
| Solothurn | 4 | 3 | 1 | 3 |
| Basel-Stadt | 3 | 2 | 1 | 0 |
| Basel-Landschaft | 3 | 2 | 1 | 0 |
| Thurgau | 3 | 3 | 0 | 0 |
| Obwalden | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Nidwalden | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Schaffhausen | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Appenzell Ausserrhoden | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Appenzell Innerrhoden | 1 | 0 | 1 | 1 |
| Uri | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Glarus | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Deutschschweiz | 101 | 69 | 32 | 12 |
Zugeordnet ist jede Meldung dem Sitzkanton. Das Verhältnis von Praxiszugängen zu Laborabgängen je Kanton steht im Auswertungsplan; wir geben es nicht als Quotient an, weil der Nenner in fast allen Kantonen 0, 1 oder 2 ist und ein Quotient daraus mehr suggeriert, als die Daten tragen. Die beiden Spalten stehen nebeneinander, das Verhältnis kann jeder selbst lesen.
3. Laborabgänge, als Randbefund
Im selben Zeitfenster wurden 12 zahntechnische Betriebe gelöscht oder sind in Konkurs gegangen: 9 Löschungen und 3 Konkurse. Ein Konkurs erzeugt mehrere Meldungen (Schuldenruf, Kollokationsplan), gezählt ist jeder Betrieb einmal.
Wie in Abschnitt 8 der Methodik angekündigt, leiten wir daraus keinen Trend ab. Die Zahl beruht auf sehr wenigen Fällen, und bei Konkursen wird nur der Firmenname durchsucht. Eine Aussage über ein «Laborsterben» lassen diese Daten nicht zu.
4. Wie zuverlässig die Zuordnung ist
Von 521 dentalen Meldungen wurden 206 durch feste Regeln entschieden, 312 Grenzfälle durch ein Sprachmodell mit dem Wortlaut der Zählregeln als Anweisung, und 3 von Hand. Jede Entscheidung steht mit Begründung im Rohdatensatz.
Handprüfung nach 4.5. Von 50 zufällig gezogenen Meldungen (Startwert 20260921), je zur Hälfte zählend und nicht zählend, waren 3 der 25 zählenden falsch zugeordnet und 0 der 25 nicht zählenden. Alle drei Fehler gingen in dieselbe Richtung: Firmen mit «Zahnmedizin» im Zweck, aber ohne Behandlung, waren als Praxis gezählt worden (eine Weiterbildungsfirma, eine Softwarefirma, ein Betrieb mit vorrangig zahntechnischem Zweck).
Was daraus folgte, nachträglich. Die drei Fälle wurden korrigiert. Die Regel «Zahnmedizin im Zweck reicht als Behandlungsbezug» wurde enger gefasst, wodurch zwei weitere Nicht-Praxen ausserhalb der Stichprobe herausfielen (eine Berufsschule, eine Management-Gesellschaft). Vor der Korrektur lag die Zahl bei 106, danach bei 101. Die Fehlerquote oben beschreibt den Stand vor der Korrektur.
Publikationsverzug. Zwischen Erstellung und Publikation einer Meldung im SHAB liegen im Median 2 Tage (Basis: alle 521 Meldungen). Gemessen ist das Erstellungsdatum des SHAB-Datensatzes, nicht das Tagebuchdatum im Handelsregister; der Abstand zur Eintragung selbst ist damit nicht erfasst.
5. Was nicht gezählt wurde
254 Meldungen betrafen Zahnarztpraxen, zählten aber nach 4.3 nicht. Die Gründe:
| Grund | Meldungen |
|---|---|
| Umfirmierung, Kapital, Adresse, Revisionsstelle | 123 |
| Zeichnungsrecht oder Funktion geändert, kein Personenwechsel | 58 |
| Anderer Grund, in der Begründung genannt | 36 |
| Rechtsformwechsel einer bestehenden Praxis | 21 |
| Zweigniederlassung einer bestehenden Praxis | 7 |
| Sitzverlegung | 7 |
| Fusion oder Übernahme | 2 |
Der grösste Posten sind Mutationen ohne Personenwechsel: Adressen, Statuten, Kapital, Revisionsstellen. Der zweitgrösste sind Änderungen am Zeichnungsrecht, bei denen dieselben Personen bleiben. Beides zählt bewusst nicht, weil dort keine Laborbeziehung neu entsteht.
Der Ausschluss «Zweigniederlassung» stand nicht in der ursprünglichen Methodik und wurde als Version 1.1 nachgetragen. Er senkt die Zahl um 7 Meldungen.
6. Grenzen
- Untergrenze. Nur das Handelsregister. Einzelfirmen unter der Umsatzgrenze erscheinen nicht.
- Indiz, kein Nachweis. Ein Personenwechsel kann viele Gründe haben. Eine Praxis kann den Eigentümer wechseln, ohne dass eine Meldung erscheint.
- Publikationsjahrgang. Gefiltert ist nach Publikationsdatum, nicht nach Eintragungsdatum.
- Kein Bestand. Das SHAB ist ein Strom von Meldungen, kein Register aller Praxen. Wir nennen deshalb keine Quote «x Prozent aller Praxen».
- Wirtschaftliches Interesse. Dentkompass verkauft Software, die Laboren hilft, genau solche Praxen zu finden. Deshalb sind die Regeln so gesetzt, dass Grenzfälle die Zahl senken, und deshalb liegt alles offen.
7. Abweichungen von der Ankündigung
Der Abruf fand am 20. September statt, nicht wie angekündigt zwischen dem 8. und 13. September. Auf das Ergebnis hat das keinen Einfluss, weil nach Publikationsdatum bis 31. August gefiltert wird. Grenzfälle wurden nicht von Hand, sondern von einem Sprachmodell vorsortiert, die Handprüfung blieb. Beides ist in der Methodik als Version 1.1 mit Datum dokumentiert, der ursprüngliche Text steht unverändert darüber.
8. Rohdaten und Code
Alle ausgewerteten Meldungen sind amtlich publiziert und über die SHAB-URL einzeln nachprüfbar. Wer das Ergebnis anzweifelt, kann es mit diesen Dateien nachrechnen:
- meldungen-ausgewertet.csv: Alle 521 Meldungen mit Datum, Rubrik, Kanton, Klassifikation, Begründung und SHAB-URL
- ausschluesse.csv: Die Praxis-Meldungen, die nach 4.3 nicht zählen, mit Grund
- handpruefung.csv: Protokoll der Handprüfung nach 4.5: 50 Meldungen, Entscheid, Urteil
- handkorrekturen.csv: Die drei Korrekturen aus der Handprüfung
- kennzahlen.json: Alle Kennzahlen dieser Seite, maschinenlesbar
- abruf-protokoll.json: Abrufzeitpunkt, Suchwörter, Treffer je Suchwort
- erhebung_shab_abruf.py: Skript 1: Abruf von shab.ch
- erhebung_klassifikation.py: Skript 2: Zuordnungsregeln, Modellanweisung, Handkorrekturen
- erhebung_kennzahlen.py: Skript 3: Kennzahlen und diese Dateien
Nicht veröffentlicht werden Bewertungen, Ranglisten oder Aussagen über einzelne Praxen oder Labore. Einzelne Dentallabore können die Auswertung für ihren eigenen Umkreis kostenlos anfordern; sie enthält dieselben öffentlichen Meldungen, nach Region gefiltert.
Kontakt
Celina Danylevsky, Dentkompass
dentkompass@davi-engineering.net
Hinweise auf Fehler in dieser Auswertung sind willkommen und werden hier mit Datum dokumentiert.